Logostreifenpfade4

start

leistungen

kunden

kontakt

zum beispiel

datenschutzerklärung

geschäftsgrundlagen

impressum

 

Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird ein Werk- oder Dienstvertrag geschlossen. Es gilt das gesetzliche Urheberrecht.

In Rechnung gestellt werden Beratung, Konzept, Gestaltungleistungen, Herstellung von Reinvorlagen, Herstellung nutzungsfähiger Daten, Fremdleistungen und die einfache Nutzung im vereinbarten Umfang. Briefinggespräche und Erstkontakte sind kostenfrei, Pitches sind kostenpflichtig.

Die Höhe des Honorars wird individuell vereinbart. Bei umfangreichen, mehrteiligen oder zeitlich gestaffelten Aufträgen gelten angemessene Abschlagzahlungen oder monatliche Teilrechnungen als vereinbart.

Das Teil- oder Gesamthonorar ist bei Bereitstellung der Vorlagen und Leistungen fällig. Unbezahlte Leistungen bleiben Eigentum des Urhebers. Nutzungsrechte gelten erst nach vollständigem Zahlungseingang als übertragen.

Bei freier Mitarbeit besteht auch ohne besondere Vereinbarung Kundenschutz für 12 Monate, es sei denn, es wird eine andere Vereinbarung getroffen.

 

Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bis zur Gesamthöhe des vereinbarten Honorars. Der Auftraggeber prüft die erhaltene Leistung vor Produktion oder Verwendung. Geringe Mängel, höhere Gewalt oder die Freigabe zur Produktion durch den Auftraggeber entbinden den Auftragnehmer von der Haftung. Mängelrügen sind unmittelbar nach Erhalt der Leistung auszusprechen.

Der Auftraggeber haftet dafür, dass die Leistungen des Auftragnehmers ohne dessen schriftliches Einverständnis nicht kopiert oder verändert werden. Er gewährleistet, dass von ihm beigestelltes Material rechtmäßig verwendet werden darf.

Der Auftragnehmer darf die Leistung mit seinem Namen kennzeichnen. Er erhält ggf. mehrere Belegstücke. Der Auftragnehmer kann die Leistungen zur Eigenwerbung verwenden.